Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Verkehrsstrafrecht Mannheim

Verkehrsstraftaten / Bußgeldverfahren / Führerschein

Ihnen wird vorgeworfen, einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verschuldet zu haben?

Bei einer Verkehrskontrolle soll bei Ihnen ein zu hoher Alkohol-Wert oder eine sonstige Intoxikation festgestellt worden sein?

Sie sollen mit einer deutlich zu hohen Geschwindigkeit "geblitzt" worden sein?

Die Führerscheinbehörde eröffnet gegen Sie ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis?

Von Ihnen wird die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gefordert?

In allen diesen und in allen sonstigen strafrechtlichen Verfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mannheim zur Seite.

Straftaten im Straßenverkehr / Ordnungswidrigkeitsverfahren

Bei Verkehrsstraftaten und bei Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr ist ein sofortiges Handeln unbedingt notwendig, um entweder ein Verfahren gegen Sie zu vermeiden oder einer für Sie günstigen Lösung zuzuführen.

In keinem Falle sollten Sie vor Rücksprache mit mir einen Ihnen gesetzten Termin bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizeibehörde wahrnehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie zunächst nur als Zeuge geladen werden. Aus einer Vernehmung als Zeuge kann sehr schnell eine Vernehmung als Beschuldigter werden.

Wichtig: Sobald Sie von der Polizei oder auch der Bußgeldbehörde mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder mit dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit konfrontiert werden, sollten Sie mich sofort kontaktieren.

Bei einem kurzfristig angesetzten Termin in meiner Kanzlei werde ich Sie über die weitere Vorgehensweise aufklären.

Straf­be­fehl oder Buß­geld­be­scheid / Fahr­ver­bot oder Füh­rer­schein­ent­zug

Ist bereits ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid gegen Sie ergangen, sind Fristen einzuhalten, deren Versäumung Ihnen jede mögliche Art der Verteidigung nimmt. Sofort nach Erhalt eines Bußgeldbescheids oder eines Strafbefehls sollten Sie mich aufsuchen, damit ich die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege leiten kann. Dies gilt auch insbesondere für die Fälle, in denen Ihnen ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen können.

Hier ist zunächst nach Einblick in die Verfahrensakten festzustellen, ob die Strafverfolgungsbehörden und Bußgeldbehörden anhand eines standardisierten Messverfahrens (Tempokontrollen, Feststellung Atemalkoholwert/BAK-Wert u.a.) vorgegangen sind, oder ob Messfehler nachweisbar sind.

Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren oder im Verkehrsstrafverfahren

Sollte ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren nicht außergerichtlich beigelegt werden können, so sichere ich Ihnen eine kompetente Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter zu.