Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Keine Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers
Eine festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer nur mit einer Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.
Dabei darf der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Verlängerung nach freiem Ermessen bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs verweigern.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 315 10 vom 18.10.2011