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Keine Kürzung des Bonus ohne Absprache mit dem Betriebsrat
Die Festsetzung eins Bonuspools, aus dem später die einzelnen Boni der Mitarbeiter gezahlt werden, kann auch bei einer wirtschaftlich schlechten Lage nicht ohne Weiteres einfach herabgesetzt werden.
In entschiedenen Fall wurden in einem Unternehmen regelmäßig Boni in Höhe von ein bis zwei Monatsgehältern ausgezahlt. Aufgrund einer wirtschaftlich schlechten Lage zahlte das Unternehmen später jedoch lediglich eine Anerkennungsprämie in Höhe von 1000 Euro aus. Ein Mitarbeiter klagte auf Auszahlung der Differenz und bekam Recht.
Demnach kann ein durch Betriebsvereinbarung festgesetzter Bonuspool nicht einfach ohne weitere Vereinbarung mit dem Betriebsrat herabgesetzt werden, auch nicht bei einer wirtschsaftlich schlechten Lage.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG AZR 649 10 vom 12.10.2011