Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Betriebsstilllegung ist ein ausreichender Kündigungsgrund

Eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund einer Betriebsstilllegung ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über die Betriebsstilllegung entgültig getroffen ist und die Betriebsstilllegung greifbare Formen angenommen hat.

Dabei geht das Gericht von einem sicheren Zeichen für eine Betriebsstilllegung aus, wenn allen Mitarbeitern gekündigt wird.

Für die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt maßgebend, im welchem die Kündigung zugeht. Dabei muss ein Kündigungsgrund im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegen.
Eine vernünftige Prognose hinsichtlich der Betriebsstilllegung reicht in Ausnahmefällen aus.
 
Landessrbeitsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil LAG NW 12 Sa 480 10 vom 05.10.2010
Normen: KSchG § 1
[bns]