Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Keine Einschränkung einer Versetzungsklausel durch die Vereinbarung eines Dienstsitzes
Die Vereinbarung eines konkreten Dienstsitzes und einer unternehmensweiten Versetzungsklausel ist nebeneinander möglich.
Demnach wird eine Versetzungsklausel nicht mit der Vereinbarung eines konkreten Dienstsitzes eingeschränkt. Vielmehr wird mit der Vereinbarung eines Dienstsitzes nur der zur Zeit des Vertragsschlusses konkrete Arbeitsort vereinbart.
Dabei ist die Reihenfolge der Vereinbarung unerheblich.
Dabei ist die Reihenfolge der Vereinbarung unerheblich.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 7 Ta 277 10 vom 01.02.2011
Normen: BGB § 307 I 2