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Fristlose Kündigung nach Böllerangriff im "Dixie"-Klo gerechtfertigt
Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist gerechtfertigt, wenn ein Mitarbeiter einen Kollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper verletzt, möge eine Verletzung des Kollegen auch unbeabsichtigt gewesen sein.
In dem entschiedenen Fall warf ein Arbeitnehmer und Vorarbeiter auf einer Baustelle einen Feuerwerkskörper in ein "Dixie"-Klo, auf welchem sich gerade ein Kollege befand. Der Geschädigte erlitt Verbrennungen im Genitalbereich, an den Oberschenkeln und an der Leiste und war 3 Wochen lang arbeitsunfähig. Der Arbeitnehmer verteidigte sich damit, dass solche Scherze auf der Baustelle normal seien.
Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung für rechtmäßig, insbesondere habe demnach ein Vorarbeiter Vorbildfunktion und die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ist als tätlicher Angriff zu werten, der nicht hingenommen werden kann und eine fristlose Kündigung angemessen erscheinen lässt.
Arbeitsgericht Krefeld, Urteil AG Krefeld 2 Ca 2010 12 vom 30.11.2012