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Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
Ein Arbeitgeber darf von einem sich krank meldenden Arbeitnehmer schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen, ohne dass es hierzu einer besonderen sachlichen Rechtfertigung bedarf.
Demnach steht es im freien Ermessen des Arbeitgebers, ob er von seinem Recht, ein Attest ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen Gebrauch macht oder nicht.
Die Vorlagepflicht des Attestes ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden, insbesondere bedarf es keines begründeten Verdachts, dass der betreffende Arbeitnehmer seine Erkrankung nur vortäuscht.
Die Vorlagepflicht des Attestes ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden, insbesondere bedarf es keines begründeten Verdachts, dass der betreffende Arbeitnehmer seine Erkrankung nur vortäuscht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 AZR 886 11 vom 14.11.2012
Normen: EFZG § 5