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Tragen einer Kette mit religiösen Symbol ist erlaubt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das gundsätzliche Recht anerkannt, dass christliche Angestellte am Arbeitsplatz religiöse Symbole tragen dürfen.
In dem entscheidenen Fall wurde das Tragen einer Kette mit einem Kreuz über der Arbeitskleidung für zulässig erklärt. Geklagt hatte eine Mitarbeiterin im Bodendienst der "British Airways", die eine Kette mit einem Kreuz deutlich sichtbar über der Uniform tragen wollte. Nach der Kleidungsvorschrift der Fluglienie waren jedoch religiöse Symbole unter der Uniform zu tragen, oder abzulegen. Die Mitarbeiterin erhielt 2000 Euro Entschädigung.
Anders kann eine diesbezügliche Entscheidung jedoch ausfallen, wenn sicherheitsrelevante Aspekte eine Rolle spielen.
Anders kann eine diesbezügliche Entscheidung jedoch ausfallen, wenn sicherheitsrelevante Aspekte eine Rolle spielen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil EGMR 48420 10 vom 15.01.2013