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Wirksame Kündigung, wenn Schwangerschaft erst nach Erklärung bekannt wird
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Kündigungserklärung auch wirksam bleibt, wenn die Schwangerschaft bei Erklärung der Kündigung schon besteht, der Arbeitgeber hiervon aber noch keine Kenntnis besitzt.
Das Gericht stellt klar, dass weder die Kündigung an sich, noch das "Festhalten" an ihr einen Akt der Diskriminierung darstellt.
Einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wies das Gericht zurück.
Einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wies das Gericht zurück.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 742 12 vom 17.10.2013