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Geschäftsführer begeht schwerwiegende Pflichtverletzung – Kündigungsschutzklage bleibt erfolgslos
Die Kündigungsschutzklage eines Kreisgeschäftsführers der CDU-Partei blieb auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg erfolglos.
br>Hintergrund der Entscheidung ist, dass dem Kreisgeschäftsführer vom Kreisverband mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde, nachdem ein grober Vertrauensmissbrauch seitens des Geschäftsführers festgestellt wurde; eine weitere Zusammenarbeit war nicht mehr möglich.
Der Vertrauensmissbrauch lag darin, dass der Geschäftsführer seinen vorgesetzten Kreisvorstandsvorsitzenden nicht bei der Wahl eines Direktkandidaten für die folgende Bundestagswahl unterstützte, sondern den bisherigen Bundestagsabgeordneten. Die Unterstützung erfolgte durch E-Mails an weitere Anhänger des Bundestagsabgeordneten mit dem Hinweis, künftig den zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten E-Mail Account nicht mehr zu nutzen, sofern es sich bei dem Inhalt der Mail um Angelegenheiten handele, die nicht für die "Augen und Ohren" des Kreisvorstandsvorsitzenden bestimmt seien.
Dieses heimliche Agieren wertete sowohl das Arbeitsgericht Berlin, als auch das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg als schweren Vertrauensmissbrauch, so dass ein Arbeitsverhältnis unter diesen Umständen nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.
Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg, Urteil LAG Berlin Brandenburg 7 Sa 916 13 vom 01.10.2013