Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Keine betriebliche Übung bei Tariflohnerhöhungen
Die in der Vergangenheit wiederholte Anpassung von Tariflöhnen- und Gehältern rechtfertigt ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte nicht die Annahme des Arbeitnehmers, dass die Lohnerhöhungen auch in der Zukunft so seitens des Arbeitgebers vorgenommen werden.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 9 Sa 56 13 vom 20.09.2013