Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Fettleibigkeit kann unter den Begriff der Behinderung fallen
Extremes Übergewicht kann eine Behinderung darstellen.
Demnach kann eine vorliegende Adipositas unter den Begriff der Behinderung fallen, weil eine eingeschränkte Mobilität oder bestimmte Krankheitsbilder auftreten können, die den Betroffenen an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben hindern können, insbesondere wenn eine solche Einschränkung von Dauer ist. Zudem erfasst der Begriff der Behinderung nicht nur den kompletten Ausschluss der Möglichkeit zur Ausübung des Berufes, sondern auch eine bloße Einschränkung.
Europäischer Gerichtshof, Urteil EuGH C-354 13 vom 18.12.2014