Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Kein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung
Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entsteht kein Arbeitsverhältnis, wenn der Verleiher den Leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend an den Entleiher überlässt.
Ein anderes Ergebnis lässt sich nicht unter den Gesichtspunkten des Rechtsmissbrauchs herleiten bzw. einer analogen Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, da die momentan geltende Rechtslage nicht außer Acht gelassen werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 111 13 vom 03.06.2014
Normen: AÜG §§ 1, 10
Urteil: http://openjur.de/u/708463.html