Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Arbeitgeber muss Wegfall des Arbeitsplatzes nachweisen
Will ein Arbeitgeber eine Hierarchieebene abbauen und die Umverteilung von Aufgaben vornehmen und daher betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, so muss der Arbeitgeber die Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen.
Zudem muss der Arbeitgeber genau darlegen, wer die rationalisierten Aufgaben künftig übernehmen soll.
Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können so aus innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen folgen. Führt der Arbeitgeber einen dauerhaften Auftragsrückgang in Abgrenzung zu kurzfristigen Auftragsschwankungen als Kündigungsgrund an, so muss er die Dauerhaftigkeit des Rückgangs des Auftragsvolumens anhand eines Vergleichs einschlägiger Daten aus repräsentativen Referenzperioden nachvollziehbar machen.
Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können so aus innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen folgen. Führt der Arbeitgeber einen dauerhaften Auftragsrückgang in Abgrenzung zu kurzfristigen Auftragsschwankungen als Kündigungsgrund an, so muss er die Dauerhaftigkeit des Rückgangs des Auftragsvolumens anhand eines Vergleichs einschlägiger Daten aus repräsentativen Referenzperioden nachvollziehbar machen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 4 Sa 09 17 vom 13.10.2017