Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Häufige Krankheit kann zur Kündigung führen
Häufige Kurzerkrankungen können einen Grund für eine arbeitgeberseitige Kündigung darstellen.
Treten während der letzten Jahre vor einer Kündigung regelmäßig mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige und demnach eine negative Gesundheitsprognose. Von einer negativen Entwicklung eines Krankheitsbildes kann bei häufigen Kurzerkrankungen ausgegangen werden, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt und es ist mit einer baldigen Genesung zu rechnen. Einer negativen Gesundheitsprognose steht an sich jedoch nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten unterschiedliche Ursachen haben.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil LAG SH 6 Sa 361 17 vom 11.04.2018