Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Schadensersatzanspruch bei Beschattung eines Arbeitnehmers
Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.
Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde des Menschen ohne Sanktion bleiben würde mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit ausgehöhlt würde.
Eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt - unabhängig davon, ob der Kläger fotografiert oder gefilmt worden ist - bereits in der veranlassten heimlichen Observation für die Dauer von 20 Arbeitstagen vor.
Eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt - unabhängig davon, ob der Kläger fotografiert oder gefilmt worden ist - bereits in der veranlassten heimlichen Observation für die Dauer von 20 Arbeitstagen vor.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 Sa 449 16 vom 27.04.2017