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Fristlose Kündigung bei Erschleichen eines Anwohnerparkausweises
Eine Verdachtskündigung wegen Erschleichens rechtswidriger Vorteile kann auch gerechtfertigt sein, wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere ähnliche Unregelmäßigkeiten auftreten, die verstärkt den Verdacht einer Pflichtverletzung, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann erhärten.
Der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der es einem Arbeitgeber unzumutbar machen kann, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
In dem entschiedenen Fall, ging es um einen Ordnungsamtmitarbeiter dem vorgeworfen wurde, sich rechtswidrig einen Anwohnerparkausweis erschlichen zu haben.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 7 Sa 557 19 vom 30.11.-0001