Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Rechtswidrigkeit einer angedrohten Kündigung

Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging.

Stellt ein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung als Alternative etwa zu einem Aufhebungsvertrag in Aussicht, kann das eine widerrechtliche Drohung sein. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber selbst von der Widerrechtlichkeit der in Aussicht gestellten Kündigung ausging. Es kommt nicht darauf an, ob die Kündigung selbst einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, sondern lediglich darauf, ob der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht bestehen würde.

 
[mmk]