Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Grenzen einer zumutbaren Versetzung
Ein Familienvater muss sich auch dann nicht an einen mehrere hundert Kilometer entfernten Arbeitsplatz versetzen lassen, wenn im Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist.
Eine Versetzung entspricht dann nicht mehr billigem Ermessen, wenn der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts massiv in die private Lebensführung seines Arbeitnehmers eingreift. Eine solche Entscheidung ist nach Auffassung der Richter am Arbeitsgericht Frankfurt am Main selbst dann unzulässig, wenn im Anstellungsvertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist. Das Gericht sah in der Versetzung eines Familienvaters, dessen Kinder noch schulpflichtig sind, in einen mehr als zweihundert Kilometer entfernten Ort eine nicht mehr akzeptable Entscheidung des Arbeitgebers, bei der die Interessen des Arbeitnehmers ersichtlich unberücksichtigt geblieben sind.