Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Auskunftspflicht der Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters
Einem ,,Scheinvater‘‘ steht kein Anspruch gegen die Kindsmutter auf Nennung des leiblichen Vaters zu, solange er seine Vaterschaft nicht erfolgreich vor Gericht angefochten hat.
Dies gilt selbst dann, wenn im Verfahren durch ein Abstammungsgutachten bereits geklärt ist, dass er nicht biologischer Vater des Kindes ist. Denn bei einem solchen handelt es sich lediglich um eine ,,rechtsfolgenlose Klärung der Abstammungsverhältnisse‘‘, die keine familienrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.
Konsequenz daraus ist, dass er bis zur erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft unterhaltspflichtig und sorgeberechtigt bleibt.