Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist nicht fristgebunden
Ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist nicht an eine Frist gebunden und kann auch erstmalig im Beschwerdeverfahren gestellt werden.
Der Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist nicht Voraussetzung dafür, dass das Versorgungsausgleichsverfahren bei kurzer Ehezeit rechtshängig wird.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt 3 UF 26 12 vom 13.06.2012
Normen: VersAusglG § 3 III; FamFG § 137