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Entscheidungsbefugnis bezüglich der Frage der religiösen Erziehung des Kindes kann auf einen Elternteil übertragen werden
Bei Streit der Eltern über die Frage der religiösen Erziehung ihres Kindes, kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis über die Einzelfrage der religiösen Erziehung des Kindes einem Elternteil übertragen.
Dieser kann dann hinsichlich der Einzelfragen, wie der christlichen Taufe des Kindes und der Teilnahme an der Erstkommunion entscheiden.
Maßgeblich für die Entscheidung ist das Kindeswohl.
Auch die konkreten Lebensumstände und das soziale Umfeld des Kindes können bei der Abwägung von Bedeutung sein.
Zudem kann der deutliche geäußerte Wille des Kindes berücksichtigt werden, auch wenn das Kind hinsichtlich religiöser Fragen noch kein Entscheidungsrecht hat, weil es das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Maßgeblich für die Entscheidung ist das Kindeswohl.
Auch die konkreten Lebensumstände und das soziale Umfeld des Kindes können bei der Abwägung von Bedeutung sein.
Zudem kann der deutliche geäußerte Wille des Kindes berücksichtigt werden, auch wenn das Kind hinsichtlich religiöser Fragen noch kein Entscheidungsrecht hat, weil es das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 8 UF 131 11 vom 15.06.2011
Normen: BGB §§ 1628, 1697 a; RelErzG § 5