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Erfundene Missbrauchsvorwürfe lassen Unterhaltsanspruch entfallen

Behauptet ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehepartner wiederholt und fälschlicherweise, der andere Ehepartner hätte die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht, können diese Aussagen zum Entfallen des Unterhaltsanspruchs führen.


Gegenüber dem Vermieter, der neuen Lebensgefährtin, den gemeinsamen Kindern, dem Jugendamt und verschiedenen Gerichten behauptete eine geschieden Frau wiederholt, dass ihr Exmann die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht hätte. Dies tat sie auch, nachdem ein Sachverständiger keine Anhaltspunkte für diese Behauptung feststellen konnte und ein Gericht ihr die weitere Behauptung untersagt hatte. Darüber hinaus forderte sie von ihrem Exmann Unterhaltszahlungen von mehr als 1500 Euro im Monat. Dieser Anspruch wurde jedoch abgelehnt.

Das Familiengericht wertete die Äußerungen der Frau als schwerwiegendes Fehlverhalten. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vorwurf wiederholt gegenüber unbeteiligten Dritten erhoben wurde, ohne das tatsächliche Anhaltspunkte für eine Sexualstraftat auffindbar waren. Diese Vorwürfe waren geeignet, den Exmann in seiner wirtschaftlichen und sozialen Situation ernsthaft zu schädigen, und stellten somit einen schweren Verstoß gegen die nacheheliche Solidarität dar.

Als unbeachtlich wertete das Gericht vor diesem Hintergrund auch den Einwand der Ehefrau, die Äußerungen seien Folge einer Depression gewesen. Denn bei solchen Vorwürfen ist die Frage nach einer möglichen Schuldunfähigkeit der Frau unbeachtlich für die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG HAMM 2 UF 105 13 vom 03.12.2013
Normen: § 426 II S.1 BGB, § 226 FamFG
[bns]