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Pflegeeltern können Verwandten vorgehen
Eine Unterbringung bei Pflegeeltern muss im Einzelfall auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und Betreuung für ein Kind zu übernehmen, wenn dem Wohl eines Kindes damit besser gedient ist.
In dem entschiedenen Fall hat das Gericht einer alleinerziehenden Mutter die elterliche Sorge über ihre Kinder entzogen, da diese die Kinder aufgrund eigener Hilflosigkeit stark vernachlässigt hat und anschließend selbst unter Betreuung gestellt wurde. Die Angehörigen der Kinder wollten, dass die Kinder nun bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen. Diese waren auch zur Aufnahme der Kinder bereit.
Das Gericht entschied jedoch, dass es nicht ausreichend und ausschlaggebend sein kann, dass das Kindeswohl bei den Tanten nicht gefährdet ist, sondern vielmehr, dass die Kinder in einer vom Jugendamt ausgewählten "Profi-Pflegefamilie" besser aufgehoben sind als bei ihren Tanten.
Insbesondere hatten sich diese bis dato nicht um die Kinder gekümmert und keine Beziehung zu ihnen gehabt. Entscheidend war, dass die stark vernachlässigten Kinder emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse brauchten. Dann seinen Pflegeeltern vorrangig gegenüber Verwandten.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil OLG Duesseldorf I-8 UF 187 17 vom 20.11.2018