Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Kindesunterhalt muss durchsetzbar sein
Ein Scheidungsverbund sorgt dafür, dass bestimmte bei einer Scheidung zu regelnde Sachverhalte gemeinsam mit der Scheidung oder im Verbund mit der Scheidung entschieden werden.
Es ergeht also ein gemeinsamer Beschluss über alle im Verbund zu behandelnden Fragen, so dass auch alle Angelegenheiten entscheidungsreif sein müssen.
Ein Verfahren auf Sicherung des Kindesunterhalts steht während eines Scheidungsverfahrens nach polnischem Recht im notwendigen Verbund mit der Scheidungssache. Jedoch steht das Verfahren auf Festsetzung und Sicherung des Kindesunterhalts seiner Eigenständigkeit dann nicht entgegen, wenn es auf Errichtung eines selbständigen Vollstreckungstitels gerichtet ist, der sich auf einen vom Gegenstand der Hauptsache verschiedenen Streitgegenstand bezieht. Der Kindesunterhalt kann dann gesondert beschieden und vollstreckt werden.
Ein Verfahren auf Sicherung des Kindesunterhalts steht während eines Scheidungsverfahrens nach polnischem Recht im notwendigen Verbund mit der Scheidungssache. Jedoch steht das Verfahren auf Festsetzung und Sicherung des Kindesunterhalts seiner Eigenständigkeit dann nicht entgegen, wenn es auf Errichtung eines selbständigen Vollstreckungstitels gerichtet ist, der sich auf einen vom Gegenstand der Hauptsache verschiedenen Streitgegenstand bezieht. Der Kindesunterhalt kann dann gesondert beschieden und vollstreckt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 29 18 vom 25.09.2019