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Anwalt muss auf Möglichkeit einer steuerlichen Beratung hinweisen
Berät ein Rechtsanwalt eine Mandantin im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, hat er sie auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen.
Auch wenn sich ein gegenüber einem Rechtsanwalt erteilter Beratungsauftrag nicht ausdrücklich auf eine Beratung in steuerlicher Hinsicht erstreckt, so können bestimmte Umstände eine anwaltliche Haftung auslösen, wenn der Rechtsanwalt hätte erkennen müssen, dass bei der Übertragung von Grundeigentum gegebenenfalls steuerliche Nachteile drohen und die Hinzuziehung eines Steuerberaters sachdienlich wäre.
Ein solcher Hinweis ist nur entbehrlich, wenn der Rechtssuchende von sich aus erklärt, dass er keine Beratung in steuerlicher Hinsicht benötigt.
Ein solcher Hinweis ist nur entbehrlich, wenn der Rechtssuchende von sich aus erklärt, dass er keine Beratung in steuerlicher Hinsicht benötigt.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 61 19 vom 09.01.2020
Normen: BGB § 675