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Mutter muss den Umgang trotz der Coronapandemie gestatten
Trotz der Coronapandemie hat die Mutter dem Vater den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen.
In dem entschiedenen Fall, hatte der Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind gerichtlich festschreiben lassen. In dem Umgangsbeschluss war auch ein Ordnungsgeld für den Fall des Verstoßes gegen das Umgangsrecht festgeschrieben.
Die Mutter weigerte sich wegen der Coronapandemie dem Vater das einjährige Kind herauszugeben und kündigte auch an, alle weiteren Umgangstermine bis Ende April abzusagen. Letztendlich kam es im April zu keinem Umgang des Vaters mit seinem Kind.
Das Gericht verhängte gegen die Mutter daher entsprechend ihres außerordentlich hohen Einkommens von 30-50.000 ? monatlich ein Ordnungsgeld von 5.000 ? je Verstoß - insgesamt für den April 2020 mithin 20.000 ?.
Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass Deutschland seine Bevölkerung im Vergleich zu anderen Ländern außerordentlich gut vor den Gefahren des Corona-Virus schützt und im internationalen Vergleich auf Platz zwei liegt und die Zahl der registrierten Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Deutschland rückläufig ist.
Die Mutter weigerte sich wegen der Coronapandemie dem Vater das einjährige Kind herauszugeben und kündigte auch an, alle weiteren Umgangstermine bis Ende April abzusagen. Letztendlich kam es im April zu keinem Umgang des Vaters mit seinem Kind.
Das Gericht verhängte gegen die Mutter daher entsprechend ihres außerordentlich hohen Einkommens von 30-50.000 ? monatlich ein Ordnungsgeld von 5.000 ? je Verstoß - insgesamt für den April 2020 mithin 20.000 ?.
Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass Deutschland seine Bevölkerung im Vergleich zu anderen Ländern außerordentlich gut vor den Gefahren des Corona-Virus schützt und im internationalen Vergleich auf Platz zwei liegt und die Zahl der registrierten Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Deutschland rückläufig ist.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil OLG Frankfurt a.M. 456 F 5086/20 EAUG vom 16.04.2020