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Einseitige Scheidung nach syrischem Recht möglich

Das syrische Eherecht gewährt dem volljährigen Mann das uneingeschränkte Recht, sich von seiner Frau scheiden zu lassen.

Bei dieser Form der einseitigen Scheidung, richtet der Mann seine Scheidungserklärung entweder mündlich oder in Schriftform an die Frau, die mit ihm in gültiger Ehe lebt oder sich in der Wartezeit nach einer widerruflichen Scheidung befindet.

Die Scheidung erfolgt in der Weise, dass der Mann gegenüber seiner Frau die Scheidungsformel ausspricht oder einen Dritten dazu ermächtigt.
Gelangt eine Scheidung vor Gericht, so setzt der Richter die Verhandlung für die Dauer eines Monats aus, um den Parteien Gelegenheit zu einer Versöhnung zu geben. Beharrt der Mann nach Ablauf dieser Frist auf seinem Scheidungsverlangen, lädt der Richter die Parteien zu einem Anhörungstermin. Sollten die Streitigkeiten nicht beigelegt werden können, wird die Scheidung ausgesprochen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 158 18 vom 26.08.2020
[bns]