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Rechtsanwalt muss Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts nicht überprüfen
Ein Anwalt muss eine fehlerhaft angegebene Rechtsbehelfsfrist nicht eigenständig hinterfragen.
In dem entschiedenen Fall, gab ein Gericht in seiner Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft eine falsche Rechtsbehelfsfrist an. Dem beauftragten Rechtsanwalt fiel der Fehler des Gerichts nicht auf, da es sich um eine Frist handelte, die ansonsten bei anderen einschlägigen Rechtsbehelfen üblich war.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass der Rechtsanwalt eine vom Gericht bereits falsch angegebene Rechtsbehelfsfrist nicht eigenständig überprüfen muss, wenn es sich bei den Angaben nicht um einen offensichtlichen Fehler handelt. Insofern darf auch ein Rechtsanwalt auf eine gerichtliche Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen.
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 1 BvR 2427 19 vom 04.09.2020