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Verbraucherinsolvenz wegen Unterhalt
Unterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten.
Wer seinen minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet, muss all seine wirtschaftlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Dies führt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sogar dazu, dass bei finanzieller Überforderung ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen ist. Insbesondere muss sich der Unterhaltsschuldner dann zu diesem Schritt bewegen, wenn sonstige Verbindlichkeiten den Unterhaltsanspruch gefährden.
Diese Verpflichtung besteht nach einem weiteren Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings nicht, wenn der Unterhalt der geschiedenen Ehefrau gefährdet ist. Die Bundesrichter leiten diese Unterscheidung aus der unterschiedlichen Rangfolge der Unterhaltsansprüche und deren Gewichtung durch den Gesetzgeber ab.