Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Folgen einer Vaterschaftsanfechtung

Eine Vaterschaftsanfechtung ist nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Kind als Folge die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Verliert ein Kind durch eine Vaterschaftsanfechtung die deutsche Staatsangehörigkeit, dann kann dies ein Grund dafür sein, dass die Anfechtung nicht zulässig ist. Anders sieht es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts bei einem Kleinkind aus: Hier hat das Kind laut der Entscheidungsbegründung noch kein hinreichendes Vertrauen in den Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit. Somit kann zumindest bei Kindern in einem Alter von höchstens eineinhalb Jahren die Vaterschaftsanfechtung nicht allein mit dem Verweis auf die hierdurch wegfallende Staatsangehörigkeit abgewendet werden.

 
[mmk]