Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Übertragung des Familiennamens auf nichteheliche Kinder

Ein nichteheliches Kind kann auch nach dem Tod der Mutter nicht den Familiennamen des Vaters annehmen.

Hat der Vater nach dem Tod der Mutter das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame nichteheliche Kind übernommen, kann er dem Kind trotzdem nicht den Familiennamen des Vaters übertragen lassen. Die Richter am Bundesgerichtshof bestätigten zwar, dass dies oftmals den Interessen des Kindes entsprechen würde. Allerdings sieht sich das Gericht durch die eindeutigen Vorgaben des Gesetzgebers hieran gehindert. Danach kann der alleinige Sorgeberechtigte nur den Familiennamen des anderen, nicht sorgeberechtigten, Elternteils auf das Kind übertragen lassen.

 
[mmk]