Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Kostentragung für Anwalt bei Eigenbedarfskündigung
Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verstößt er hierbei gegen das Schriftformerfordernis, so liegt hierin eine schuldhafte Vertragsverletzung.
Gegen diese darf sich der Mieter über einen Anwalt wehren. Die anwaltlichen Kosten hat der Vermieter zu tragen.
Landgericht Hamburg, Urteil LG HH 307 S 55 10 vom 28.10.2010
Normen: § 568 I BGB