Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Verwendung der Kaution nach Veräußerung des Mietobjekts

Auch wenn ein Mietobjekt bereits veräußert und übereignet wurde kann der bisherige Vermieter die Kaution auch weiterhin zur Befriedigung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwenden.

Zwar sollen der Mieter bzw. seine Kaution bei einer Veräußerung des Objekts grundsätzlich geschützt werden, jedoch soll dieser Schutz nicht zu Lasten des vormaligen Vermieters gehen, indem die Kaution von dem neuen Eigentümer stets uneingeschränkt zurückgefordert werden kann.
 
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil OLG F 2 U 192 10 vom 15.04.2011
Normen: § 566a BGB
[bns]