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Zur Duldung einer Abwasserleitung auf dem eigenen Grundstück
Ist eine Abwasserleitung erforderlich und gestaltet sich die entsprechende Planung als wirtschaftlich sinnvoll und vernünftig, muss eine Grundstückseigentümerin die Verlegung auf ihrem Eigentum akzeptieren.
In dem zu entscheidenden Sachverhalt war einer Grundstückseigentümerin durch die Behörden eine entsprechende Duldungspflicht auferlegt worden. Im Rahmen der Planungen für eine Abwassertransportleitung zwischen zwei Ortschaften waren drei Varianten geprüft worden. Letztendlich entschied man sich für den Verlauf auf dem Grundstück der Klägerin.
Das Gericht führt aus, dass die geplante Leitung langfristig der Wirtschaftlichkeit und Flexibilität der Abwasserbeseitigung dienen würde und die verschiedenen Verlaufsmöglichkeiten hinreichend geprüft wurden. Dem zuständigen Wasserverband steht dabei gesetzlich ein bestimmter Ermessensspielraum zu, von welchem auch ordnungsgemäß Gebrauch gemacht wurde. Von den notwendigen Erdarbeiten abgesehen hat die Eigentümerin darüber hinaus keine Einschränkungen durch die geplante Verlegung zu erwarten.
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil VG H 12 B 2875 13 vom 13.05.2013