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Kein Swimmingpool für Altenteilerhaus
Ein Landwirt hat keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung für einen Gartenpool, wenn sich das von ihm bewohnte Altenteilerhaus im baurechtlichen Aussenbereich befindet.
Vorab: Das Baurecht gesteht Landwirten, welche ihren Hof an einen Nachfolger übergeben wollen, dass Recht zu sich einen Alterssitz in der Nähe des Hofes zu bauen. Das gilt selbst dann, wenn sich dieser im baurechtlichen Aussenbereich befindet. Diesen Ruhesitz bezeichnet man als "Altenteilerhaus".
Anders als der Ruhesitz an sich, dient ein Swimmingpool in keiner Weise dem landwirtschaftlichen Betrieb und ist auch nicht als "üblich" im Zusammenhang mit einem solchen Ruhesitz anzusehen, wie ein Gericht befand. Auch widerspricht der gewünschte Pool der Eigenheit des Landschaftsbildes, weshalb der Bauantrag zu Recht abgelehnt werden konnte.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil VGH BW 3 S 241 12 vom 25.07.2013
Normen: § 35 BauGB