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Neuer Vermieter übernimmt Rechte und Pflichten
Erwirbt ein Käufer ein Wohnobjekt mit mehreren Mietern, so hat er für die Rechte und Pflichten einzustehen, die schon vor Kauf mit dem alten Vermieter bestanden haben.
Das gelte insbesondere auch für etwaige im schon bestehenden Mietvertrag vereinbarte Kündigungsbeschränkungen. Der neue Vermieter darf diese nicht ungeachtet lassen und Kündigungen mithin nicht ohne weiteres aussprechen.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 57 13 vom 16.10.2013