Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Modernisierungsmaßnahmen müssen auch bei Indexmiete geduldet werden
Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen auch bei der Vereinbarung einer Indexmiete dulden.
Die Umstellung der Wärmeversorgung einer Mietwohnung vom Ofenheizungsbetrieb auf den Anschluss an das Fernwärmenetz, stellt eine dauerhafte Wohnkomfortverbesserung der Mietsache dar und ist von dem Mieter zu dulden.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 147 13 vom 12.03.2014
Normen: BGB §§ 554 Abs. 2, 557b Abs. 2