Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Bei Schimmelpilzbefall kommt Mietminderung von 30 % in Betracht
Ist eine Wohnung von Schimmelpilz befallen, so kann eine Mieterhöhung von 30 % gerechtfertigt sein, wenn Wohnbereich, Küche und Bad befallen sind.
Sind für einen Schimmelpilzbefall einer Wohnung definitiv Baumängel verantwortlich, so muss nicht automatisch eine geringere Mietminderung berechnet werden, wenn auch ein falsches Lüftungsverhalten des Mieters für den Schimmelpilzbefall mitursächlich sein kann.
Ist eine Wohnung aufgrund von Baumängeln für Schimmelpilzbefall anfällig, so muss der Mieter keine überobligatorischen Maßnahmen, namentlich Abrücken der Möbel von den Wänden und Beheizung über 18 Grad, vornehmen.
Amtsgericht Bremen, Urteil AG Bremen 9 C 447 13 vom 16.06.2015
Normen: BGB §§ 535, 536,