Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




LG Berlin zum Mietminderungsrecht

Die Nichtnutzung der Wohnung durch den Mieter lässt das Recht zur Minderung der Miete nicht entfallen.

Auch wenn der Mieter seine Wohnung derzeit nicht nutzt, ist sein Recht zur Mietminderung nicht ausgeschlossen, so das Landgericht Berlin. Beim Mietminderungsrecht kommt es lediglich auf die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch an. Ob der Mieter die Wohnung aufgrund eines Urlaubs im streitigen Zeitpunkt gar nicht bewohnt hat, ist hierfür unmaßgeblich.
 
LG Berlin, Urteil LG Berlin 65 S 45 18 vom 28.06.2018
Normen: § 536 Abs. 1 BGB
[bns]