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Kündigungsschutz durch erhöhtes Alter
Mieter dürfen mit Hinweis auf ihr hohes Alter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter der Kündigung ihres Mietverhältnisses erfolgreich widersprechen können, indem sie sich auf ihr hohes Alter berufen. Der Wohnungsverlust stelle für alte Menschen eine "Härte" i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Durch den Verweis auf ihr hohes Alter können betroffene Mieter somit in der Regel die unbestimmte Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erwirken.
LG Berlin, Urteil LG Berlin 67 S 345 18 vom 12.03.2019
Normen: § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB