Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Umsatzsteuer kein Bestandteil des Grundstückskaufpreises
Bei einem umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksgeschäft ist der Nettowert maßgeblich für die Berechnung der fälligen Notargebühren.
Berechnungsgrundlage ist hierbei der Kaufpreis, bei dem es sich um den Nettobetrag handelt, weil die Mehrwertsteuer durch den Erwerber geschuldet wird.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZB 52 10 vom 02.12.2010
Normen: § 44 I S.1 KostO