Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

Fachanwalt Tisch Mannheim - Mitglied im AnwaltVerein

Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins

 

Rechtsanwalt Tisch Mannheim - Mitglied Deutscher Anwaltverein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins




Umsatzsteuer kein Bestandteil des Grundstückskaufpreises

Bei einem umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksgeschäft ist der Nettowert maßgeblich für die Berechnung der fälligen Notargebühren.


Berechnungsgrundlage ist hierbei der Kaufpreis, bei dem es sich um den Nettobetrag handelt, weil die Mehrwertsteuer durch den Erwerber geschuldet wird.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZB 52 10 vom 02.12.2010
Normen: § 44 I S.1 KostO
[bns]