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THC-Carbonsäurewert enthält keine Aussagekraft über die Wirkung von Cannabis zum Zeitpunkt der Fahrt
Das OLG Frankfurt entschied, dass der THC-Carbonsäurewert keine Rückschlüsse darauf zulässt, ob der Betroffene zum Zeitpunkt der Fahrt unter der Wirkung von Cannabis stand.
Der THC-Carbonsäurewert lässt lediglich Rückschlüsse darauf zu, dass der Betroffene dauerhaft Cannabis konsumiert.
Demnach ist der THC-Carbonsäurewert ein rauschunwirksames Abbauprodukt von THC (Metabolit), das bei dauerndem oder gewohnheitsmäßigem Konsum von Cannabis im Blut angereichter wird und nur sehr langsam abgebaut wird.
Demnach ist der THC-Carbonsäurewert ein rauschunwirksames Abbauprodukt von THC (Metabolit), das bei dauerndem oder gewohnheitsmäßigem Konsum von Cannabis im Blut angereichter wird und nur sehr langsam abgebaut wird.
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil OLG Frankfurt 2 SS Owi 23 11 vom 02.03.2011
Normen: StPO § 81a; StVG § 24 II