Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Überführungskosten bei mobile.de müssen im Endpreis angegeben werden
Anfallende Überführungskosten bei mobile.
de dürfen nicht separat ausgewiesen werden, sondern müssen mit in den Endpreis eingerechnet werden.
Ein Anbieter stellte den Endpreis für einen PKW mit knapp 7000 Euro* dar. Unter dem "*-Hinweis" fanden sich weitere Kosten von rund 600 Euro. Nach der Wertung des Gerichts handelt es sich hierbei um einen unlauteren Wettbewerbsverstoss. Denn die gewählte Form der Darstellung würde dem Kunden zunächst einen günstigeren Endpreis suggerieren. Der Verkäufer muss die gewählte Darstellungsart der Überführungskosten aus Gründen der Preistransparenz und der Preisvergleichbarkeit deshalb unterlassen.
Ein Anbieter stellte den Endpreis für einen PKW mit knapp 7000 Euro* dar. Unter dem "*-Hinweis" fanden sich weitere Kosten von rund 600 Euro. Nach der Wertung des Gerichts handelt es sich hierbei um einen unlauteren Wettbewerbsverstoss. Denn die gewählte Form der Darstellung würde dem Kunden zunächst einen günstigeren Endpreis suggerieren. Der Verkäufer muss die gewählte Darstellungsart der Überführungskosten aus Gründen der Preistransparenz und der Preisvergleichbarkeit deshalb unterlassen.
Kammergericht Berlin, Urteil KG B 5 U 103 11 vom 04.09.2012
Normen: §§ 3, 4 Nr.11 UWG, § 1 I PangV