Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei einer Versicherung
Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers nach einem Verkehrsunfall wird regelmäßig als Serviceleistung erbracht und fällt somit nicht unter die erstattungsfähigen Anwaltskosten.
Mithin ist eine besondere Mandatserteilung für die Einholung einer Deckungszusage nicht erforderlich, wonach ein ersatzfähiger Schaden entfällt.
Amtsgericht Schwäbisch Hall, Urteil AG Schwaebisch Hall 8 C 20 10 vom 06.05.2010
Normen: BGB § 249