Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage sind erstattungsfähig
Bei der Einholung einer Deckungszusage durch einen Rechtsanwalt bei einem Rechtsschutzversicherer handelt es sich um eine zusätzliche Angelegenheit im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und nicht um eine Vorbereitungshandlung, die in Ansehung eines Verfahrens mit abgegolten ist.
Die Deckungszusage unterliegt insbesondere ganz anderen Regelungen, als der später zu führende Rechtsstreit und muss gegebenenfalls in einem gesonderten Rechtsstreit eingeholt werden, mithin geht die Einholung der Deckungszusage über den mit der Mandatserteilung verbundenen Auftrag hinaus.
Landgericht Osnabrück, Urteil LG Osnabrueck 2 S 93 10 vom 05.05.2010
Normen: BGB § 249; RVG § 15; VV RVG Nr. 2300