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OLG Koblenz zu den Anforderungen an ein Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht

Muss der Käufer dem Verkäufer eigenverantwortlich die Überprüfung des Mangels anbieten? Das Oberlandesgericht Koblenz kam zu der Überzeugung, dass bei einem Nacherfüllungsverlangen des Käufers dieser dem Verkäufer im Regelfall nicht ausdrücklich und aus eigener Initiative die Möglichkeit der Überprüfung des gerügten Sachmangels einräumen muss, da vom Verkäufer erwartet werden kann, sein dahingehendes Verlangen von selbst zu bekunden.

Dann muss der Käufer dem Verkäufer ermöglichen zu untersuchen, ob der gerügte Mangel wirklich vorliegt und ob dieser schon bei Gefahrübergang bestand. Zudem muss der Verkäufer überprüfen können, ob bzw. wie der Mangel beseitigt werden kann.
 
OLG Koblenz, Urteil OLG Koblenz 1 U 679 18 vom 29.11.2018
Normen: BGB §§ 254, 280, 281, 433 Abs. 1, § 434 Abs. 1, § 437 Nr. 1, 3, § 439 Abs. 2
[bns]