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Wie umfassend muss ein Gebrauchtwagenhändler das zu verkaufende Fahrzeug untersuchen?

Ein Gebrauchtwagenhändler muss nicht generell eine umfassende Fahrzeuguntersuchung vornehmen.

Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass einen Gebrauchtwagenhändler keine anlassunabhängige Obliegenheit trifft, das zu verkaufende Fahrzeug umfassend zu untersuchen. Besondere Umstände können jedoch eine umfassende Fahrzeugprüfung notwendig machen, zum Beispiel bei einer Vorschädigung des Fahrzeugs. Unterlässt der Verkäufer eine aufgrund besonderer Umstände gebotene Fahrzeugprüfung und verschweigt dies dem Käufer, handelt es sich dabei um arglistige Täuschung.
 
LG Erfurt, Urteil LG Erfurt 2 O 1179 17 vom 16.10.2018
Normen: § 123 I Fall 1 BGB
[bns]