Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Gelegentlicher Haschischkonsum schadet nicht dem Führerschein
Ein Autofahrer, der trotz gelegentlichem Haschischkonsum keine Ausfallerscheinungen zeigt und der keine anderen Drogen konsumiert, darf seinen Führerschein behalten.
Gelegentlicher Haschischkonsum allein rechtfertigt nicht den Entzug des Führerscheins. Vielmehr müssen dazu noch weitere Kriterien erfüllt sein, zum Beispiel Ausfallerscheinungen, Konsum anderer Drogen, Persönlichkeitsstörungen oder der Verlust der Selbstkontrolle. Ist das nicht der Fall, dann ist sowohl der Entzug der Fahrerlaubnis als auch die Anordnung eines Drogenscreenings rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied so über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einziehung der Fahrerlaubnis. Nach Auffassung des Gerichts genügt der bloße Nachweis gelegentlichen Konsums nicht, um die fehlende Eignung zur Führung eines Fahrzeugs anzunehmen.