Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

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Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.07.2015
Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015
Liegt es im Verantwortungsbereich des Sozialhilfeträgers, dass der Unterhaltsberechtigte nicht pflegeversichert ist und deshalb im später eingetretenen Pflegefall kein Pflegegeld bezieht, kann der Übergang des Elternunterhaltsanspruchs in Höhe des fiktiven Pflegegelds eine unbillige Härte bedeuten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015
Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut ebenfalls nach deutschem Recht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2015
Der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes steht über die Dauer des Mutterschutzes hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, wenn von ihr wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2015
Die Anforderungen an einen bestimmten Sachantrag sind, erfüllt, wenn die Beschwerdebegründung erkennen lässt, in welcher Weise der angegriffene Beschluss abgeändert werden soll.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2015
Bloße Fehler der Ausgangsentscheidung wie Rechen- und Methodenfehler, ungenügende Berechnungsgrundlagen, eine fehlerhafte Bestimmung der Ehezeit oder unrichtige Auskünfte der Versorgungsträger eröffnen das Abänderungsverfahren.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2015
Eine während der Trennungszeit getroffene Vereinbarung, wonach ein Ehegatte die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung zur Alleinnutzung behält und zum Ausgleich dafür die gemeinsam geschuldeten Darlehenslasten allein trägt, führt bei der Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich nur dann zum vollständigen Entfallen des Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs, wenn sie eine endgültige Freistellung des weichenden Ehegatten von der Darlehensschuld enthält.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2015
Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung des Verkündungstermins für das Beschwerdegericht und den Beschwerdegegner zweifelsfrei erkennbar ist, welcher Beschluss angefochten wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2015
Die Vorschriften über den Zugewinnausgleich im Todesfall sind rein güterrechtlich zu qualifizieren, so dass dessen Anwendungsbereich bei Maßgeblichkeit deutschen Rechts als Güterstatut unabhängig vom einschlägigen Erbstatut eröffnet ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2015